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Aktuelles aus der CSU-Fraktion

13.02.2020

Sicherheit im Feuerwehrdienst

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Nach einer gesetzlichen Neuregelung ist in Abstellbereichen von dieselbetriebenen Fahrzeugen und mobilen Maschinen das Aufbewahren von Arbeitskleidung sowie das Umkleiden nicht mehr zulässig. Dies hatte zu kritischen Nachfragen seitens der Feuerwehren geführt. Auf Initiative des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, MdL und des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL konnte jedoch eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter mit.

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2019 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren – (TRGS 554) neu gefasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Die Lagerung von Arbeitskleidung sowie das Umkleiden sind in Abstellbereichen von dieselbetriebenen Fahrzeugen und mobilen Maschinen nicht mehr gestattet. 
 
Da sich gerade in vielen kleineren Feuerwehrhäusern die Umkleidebereiche für die Feuerwehrdienstleistenden oft in der Fahrzeughalle befinden und eine nachträgliche bauliche Trennung von Umkleidebereichen und Stellplätzen oftmals kaum möglich ist, führte dies zu Beschwerden seitens der Feuerwehren. 

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, MdL und des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL wurde von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. eine abgestimmte Lösung erarbeitet.
 
Zentral ist dabei die Installation von Abgasabsauganlagen im Bereich der Stellplätze, mit denen sich die von Dieselmotoren ausgehenden Emissionen von aus- und einfahrenden Feuerwehrfahrzeugen wirksam beseitigen lassen. Außerdem kann auf aufwändige Umbauten in bestehenden Feuerwehrhäusern verzichtet werden. Die entsprechenden Umsetzungsempfehlungen können über die Homepage der Kommunalen Unfallversicherung Bayern abgerufen werden.
 
Alfred Sauter abschließend: „Es freut mich, dass es gelungen ist, eine praxistaugliche Lösung für die vorhandenen Feuerwehrhäuser zu finden und gleichzeitig den größtmöglichen Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrdienstleistenden sicherzustellen.“