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Aktuelles aus der CSU-Fraktion

06.04.2020

Bayerische Gigabitrichtlinie

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Die Europäische Kommission hat nach über zweieinhalb Jahren intensiver und schwieriger Verhandlungen die bayerische Gigabitrichtlinie genehmigt. Ab April 2020 informieren die Breitbandmanager der Landkreise die Gemeinden zur Gigabitrichtlinie und begleiten sie in den Beantragungsverfahren. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter mit.

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Durch die bisher von der Europäischen Kommission genehmigten Breitband-Förderprogramme war ein Ausbau ausschließlich in sogenannten „weißen NGA (Next Generation Access)-Flecken möglich, also dort, wo noch keine Internetgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde durch einen Telekommunikationsnetzbetreiber verfügbar ist.
 
Bayern ist die erste Region in der Europäischen Union, die eine Genehmigung für eine landesweite Gigabitförderung erhalten hat. Dadurch kann der Ausbau auch in den Bereichen gefördert werden, in denen bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde vorhanden ist. 
 
Der Freistaat fördert mit der Gigabitrichtlinie ausschließlich zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Von der durch die Europäischen Kommission genehmigten neuen Förderung sollen vor allem gewerblich genutzte Anschlüsse profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau noch keine gigabitfähige Anbindung zur Verfügung steht. 
 
Die künftige Gigabitförderung orientiert sich an der Zugehörigkeit der Kommunen zu den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP):
 
Fördersätze: 
  • Für Kommunen im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gilt ein Fördersatz in Höhe von 90 %‚ für Kommunen in Ballungsgebieten, die zudem nicht dem RmbH angehören, gilt ein Fördersatz in Höhe von 80 %.
Förderhöchstbeträqe
  • Die Förderhöchstbeträge werden in Abhängigkeit der Anzahl der im Rahmen des Förderprojekts zu versorgenden Adressen gewährt:
  • 2.500 Euro je Adresse für Kommunen im Verdichtungsraum außerhalb des RmbH
  • 5.000 Euro je Adresse für Kommunen im ländlichen Raum außerhalb des RmbH
  • 6.000 Euro je Adresse für Kommunen im RmbH
  • 9.000 Euro je Adresse zusätzlich in „weißen NGA-Flecken“
  • Bei interkommunaler Zusammenarbeit wird je gefördert ausgebauter Adresse ein Bonus in Höhe von 1.000 Euro gewährt, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 Euro für jede beteiligter Kommune.
Maximale Förderung je Kommune:
  • Insgesamt können über alle Förderprojekte einer Kommune maximal 8 Millionen Euro von Kommunen im RmbH, 6 Millionen Euro von Kommunen im ländlichen Raum und 3 Millionen Euro von Kommunen im Verdichtungsraum abgerufen werden.
Härtefallregelung:
  • In Fällen, in denen der kommunale Eigenanteil größer als 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre ist, wird der darüber liegende Anteil zu 90 % gefördert. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % verbleibt stets bei der Kommune, die oben genannten Maximalbeträge je Kommune bilden insgesamt die Obergrenze.

Seit Ende 2013 wurden in Bayern durch Freistaat, Kommunen und Kommunikationsunternehmen mehr als 2,3 Millionen unversorgte Haushalte erstmals an das schnelle Internet angeschlossen. 95,3 % der bayerischen Haushalte sind mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde versorgt. Eine besonders hohe Dynamik weist der Breitbandausbau im ländlichen Raum auf: Seit Ende 2013 hat sich die Versorgung von 27,1 % der Haushalte auf 88,7 % verbessert.
 
Im Landkreis Günzburg sind gut 80 % aller Haushalte bereits mit einer Internetgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgt, für fast die Hälfte der Haushalte sind sogar über 200 Megabit pro Sekunde verfügbar.
 
Alfred Sauter abschließend: „Der flächendeckende Gigabitausbau bis 2025 ist ein ehrgeiziges Ziel und kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen - Netzbetreiber, Bund, Freistaat und Kommunen. Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandnetze ist für den Freistaat Bayern von hoher strategischer Bedeutung und Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“