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Aktuelles aus der CSU-Fraktion

02.11.2020

Wirtschaftsregion Günzburg-Krumbach: Corona-Hilfsprogramm für Mittelständler und Kleinunternehmen geht in die zweite Runde

Überbrückungshilfen II: Bis zu 200.000 Euro Fördermittel zusätzlich stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen ab sofort bereit, um die Existenz der Betriebe in der Corona-Pandemie zu sichern. In Zeiten steigender Infektionszahlen wurde das Programm noch einmal aufgelegt und im Vergleich zum Frühjahr aufgestockt. 

24,6 Milliarden Euro umfasst die Wirtschaftsförderung Überbrückungshilfen II, die kleinen und mittelständischen Unternehmen ab sofort zur Verfügung stehen. Das teilte der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter nun mit. „Heimische, mittelständische Betriebe können branchenübergreifend bis zu 200.000 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2020 als Unterstützung beantragen“, sagt Landtagsabgeordneter Alfred Sauter. „Der zweite Teil der staatlichen Überbrückungshilfen ergänzt und übertrifft das erste Corona-Sofortprogramm der Regierung, um die Auswirkungen der Corona Pandemie abzumildern.“ Griff das erste Unterstützungsprogramm bei 60% Umsatzeinbruch, so greift das erweiterte Programm bereits ab 30% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (April bis August.)

Die Antragstellung erfolgt ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 über die Buchprüfer der Unternehmen, etwa über Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer. Übernommen werden Fixkosten der Betriebe wie beispielsweise Mieten, Grundsteuer, Lizenzgebühren oder Kosten für Auszubildende.

Kleine und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Die Corona–Pandemie und die damit verbundenen volatilen Märkte haben unsere Betriebe zum Teil massiv herausgefordert bzw. überfordert, stellt Sauter fest. „Wir haben die Nöte unserer Wirtschaft im Blick“, sagt Landtagsabgeordneter Sauter. „Die zweite Runde der Überbrückungshilfen ist ein weiterer starker Beitrag zur Stabilisierung auch unserer Wirtschaftsregion Günzburg–Krumbach.“

Antragsberechtigt sind branchenübergreifend Unternehmen und Organisationen sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich tätig sind. Der Prozentsatz der Fixkosten welcher erstattet wird, richtet sich nach dem erlittenen Umsatzeinbruch und liegt zwischen 40 und 90 Prozent. Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen. Zudem darf der Antragssteller am 31. Dezember 2019 nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Definition gegolten haben.
Weitere Informationen auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
: www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona