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Aktuelles aus der CSU-Fraktion

12.11.2020

Bayerisches Baukindergeld Plus höchst erfolgreich: Bereits über 1,3 Millionen Euro zusätzlich für junge Familien im Landkreis Günzburg bewilligt – Förderzeitraum läuft noch bis Ende des Jahres – Bundesmittel verlängert

Das Bayerische Baukindergeld Plus ist höchst erfolgreich. Im Landkreis Günzburg zeigt sich mit 263 gestellten Anträgen eine hohe Nachfrage. Fast 1,4 Millionen Euro wurden bereits vom Freistaat - zusätzlich zu den über 10 Millionen Euro an Bundesmitteln - bewilligt. Dies teilt der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) mit.

Im Landkreis Günzburg erfährt das Bayerische Baukindergeld Plus regen Zuspruch. So wurden (Stand September 2020) seit dem 1. Juli 2018 bereits 263 Anträge für das Baukindergeld Plus aus dem Landkreis Günzburg gestellt. Dabei wurde von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt eine Summe von 1.383.000 Euro bewilligt und 141.300 Euro bereits an Familien im Landkreis ausgezahlt. Das Bayerische Baukindergeld Plus wird zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes ausbezahlt. Letzteres wurde bisher in einer Summe von über 10 Millionen Euro für Familien im Landkreis Günzburg bewilligt.

„Dass das Baukindergeld Plus von jungen Familien so zahlreich beantragt wird, belegt wie wichtig diese Förderung ist und dass wir als CSU nach wie vor die Partei der Familie und des Wohneigentums sind.", so Sauter.
 
Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus stockt der Freistaat Bayern das Baukindergeld des Bundes auf insgesamt 1.500 Euro pro Jahr und Kind und damit auf 15.000 Euro insgesamt auf.

Das Bayerische Baukindergeld Plus erhält, wem das Baukindergeld des Bundes bewilligt wird und wer seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgeht. Zwingende Voraussetzung ist immer, dass man für die im Haushalt lebenden Kinder Baukindergeld des Bundes erhält. Gefördert wird der erstmalige Neubau und Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung in Bayern.
„Baukindergeld Plus bekommt nur, wer sonst noch keine Immobilie besitzt und die erworbene bzw. gebaute Immobilie selbst bewohnt. Damit fördern wir gezielt junge Familien beim Ersterwerb ihres Eigenheims!“, so Sauter.
 
Im Landkreis Günzburg entfielen für das Bayerische Baukindergeld Plus von den 263 Förderanträgen 107 auf Neubauprojekte, die mit insgesamt 582.000 Euro gefördert werden sowie 155 Anträge auf den Erwerb und die Renovierung von bestehenden Objekten, die mit insgesamt 795.000 Euro gefördert werden. Ein Antrag bezieht sich auf eine Erweiterung, die mit 6.000 Euro gefördert wird.
 
Diese Förderung junger Familien bei der Schaffung der eigenen vier Wände stellt sich als großer Erfolg heraus. So wurde der Förderzeitraum für das Baukindergeld des Bundes (Baubeginn oder der notarielle Kaufvertragsabschluss müssen innerhalb dessen stattfinden) um weitere drei Monate auf den 31.03.2021 verlängert. Das Bayerische Baukindergeld Plus kann nach Bezug des neuen Wohneigentums (hier gilt die Meldebescheinigung) und nach Bewilligung des Baukindergeldes des Bundes seitens der KfW innerhalb von 3 Monaten, spätestens bis zum 31.12.2023 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt beantragt werden. Hier gilt allerdings der 31.12.2020 als Frist für Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.

Die BayernLabo informiert und unterstützt den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung und prüft die Zuwendungsberechtigung. Die BayernLabo führt das Bewilligungsverfahren durch und erteilt die Förderzusage.
 
Der heimische Abgeordnete Alfred Sauter zeigt sich über die rege Inanspruchnahme des Baukindergeldes im Landkreis Günzburg erfreut und betont: „Mehr Wohnungsbau zu ermöglichen und zugleich die Eigentumsbildung zu unterstützen ist eine zentrale Säule bayerischer Wohnungspolitik. Damit gerade auch für junge Familien der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden kann, hat die CSU in Bayern die bayerische Eigenheimzulage eingeführt, das Baukindergeld durchgesetzt und flankiert diese Bundesleistung zusätzlich mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus.“