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Aktuelles aus der CSU-Fraktion

18.12.2020

Freistaat ersetzt Gewerbesteuerausfälle der Kommunen: Über 15 Millionen Euro für Gemeinden im Landkreis Günzburg

Der Freistaat Bayern gleicht die Corona-bedingten Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden und Städte zu 100% aus.
2,4 Milliarden Euro fließen dafür am 15. Dezember vom Freistaat an die bayerischen Kommunen. Die Gemeinden im Landkreis Günzburg erhalten davon insgesamt knapp 15,2 Millionen Euro. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden aus den Restmitteln der Kompensation (ca. 220 Millionen Euro) einen Zuschlag entsprechend der Schlüsselzuweisungen. Dies bedeutet zum Jahresende einen Nachschlag von 8,5% auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020. „Der Freistaat Bayern steht auch in dieser einzigartigen Krise als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag für handlungs- und leistungsfähige Kommunen, trotz der Steuerausfälle durch die Pandemie. Dies kommt auch den Gemeinden im Landkreis Günzburg zugute“, freut sich der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU).

Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne den Ausgleich durch den Bund und den Freistaat hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen. Um diese Mindereinnahmen auszugleichen, erhalten die bayerischen Gemeinden insgesamt 2,398 Milliarden Euro. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzten Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,346 Milliarden Euro und wird aus dem Sonderfonds „Corona-Pandemie“ finanziert.
Die ermittelten Gewerbesteuerausfälle fallen mit rund 2,18 Milliarden Euro geringer aus als erwartet, dennoch reicht der Freistaat die vollen zugesagten 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weiter. Die Differenz von 220 Millionen Euro wird als „Nachschlag“ gemäß der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020 verteilt. Davon profitieren vor allem die finanzschwächeren Gemeinden.

Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab. Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen besteht also nicht. Maßstab für die Vertei-lung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen, welche aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt werden.
„Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen werden die kommunalen Verwaltungshaushalte stabilisiert und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die bayerischen Kommunen trotz Krise weiter kraftvoll in die Zukunft investieren können“, so Sauter.
Die Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen (Summe der drei Ausgleichskomponenten Gewerbesteuer, Spielbankabgabe und Restverteilung entsprechend Schlüsselzuweisungen 2020) an die Städte und Gemeinden im Landkreis Günzburg verteilen sich nach den Angaben des Abgeordneten Alfred Sauter wie folgt:


Gemeinden

Zuweisungen in Euro

Aichen

43.554

Aletshausen

27.545

Balzhausen

-

Bibertal

282.461

Breitenthal

132.884

Bubesheim

40.917

Burgau

2.825.436

Burtenbach

2.377.866

Deisenhausen

36.817

Dürrlauingen

51.053

Ebershausen

42.878

Ellzee

26.310

Gundremmingen

-

Günzburg

3.033.221

Haldenwang

57.945

Ichenhausen

281.128

Jettingen-Scheppach

-

Kammeltal

265.569

Kötz

466.882

Krumbach (Schwaben)

1.494.433

Landensberg

21.846

Leipheim

804.988

Münsterhausen

744.685

Neuburg a.d.Kammel

6.820

Offingen

1.164.288

Rettenbach

12.153

Röfingen

33.110

Thannhausen

106.966

Ursberg

158.637

Waldstetten

444.679

Waltenhausen

15.289

Wiesenbach

73.716

Winterbach

23.603

Ziemetshausen

78.787


Bei der Gewerbesteuer handelt es sich nicht um eine Finanzausgleichsleistung. Es werden – bundesrechtlich verpflichtend – die Gewerbesteuerausfälle ersetzt. Wo also viel Gewerbesteuer gezahlt wird, wird auch viel ersetzt. Dementsprechend wird dort, wo für die Gemeinden keine Gewerbesteuer anfällt auch nichts ersetzt. Ein gewisser Ausgleich für die Gemeinden, die keine Gewerbesteuerkompensation erhalten, findet dann im kommenden Jahr statt, da sich die Gewerbesteuerkompensation wie echte Gewerbesteuer auf die Steuerkraft einer Gemeinde auswirkt. Sie wirkt sich also auf die nächstjährigen Schlüsselzuweisungen aus. Auch geht sie in die Kreis- und Bezirksumlage ein.