1. Dezember 2023

Städtebauförderung
 
Seit 1971 leistet die Städtebauförderung mit rund 7 Milliarden Euro einen herausragenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Millionenhöhe und tragen nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Von Beginn meiner politischen Laufbahn an habe ich der Städtebauförderung oberste Priorität eingeräumt. Schon in den 1980er Jahren nahmen wichtige Projekte enorm Fahrt auf und es ist buchstäblich viel bewegt worden! Ich denke da etwa an die Sanierung der Altstadt in meiner Heimatstadt Ichenhausen. Das auf den ersten Blick eher nüchterne Wort „Städtebauförderung“ hat dafür gesorgt, dass viele Städte ein neues, besseres Gesicht bekommen haben. Im Landkreis Günzburg werden Maßnahmen mit durchschnittlich 2 Millionen Euro pro Jahr gefördert.
 
Die aktuellen Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten. Maßnahmen der Städtebauförderung dienen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Stadt und Land. Die Standortbedingungen für Handel und Gewerbe in den Zentren werden verbessert. Weitere Ziele sind das Flächensparen durch Innenentwicklung und Flächenentsiegelung sowie die Mobilisierung innerörtlicher Flächen für Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf. 
 
Auch für die Volkswirtschaft hat die Städtebauförderung eine große Bedeutung. Mehr als 90 % der Bauleistungen mit handwerklicher Lohnarbeit werden von Firmen aus der Region durchgeführt. Zudem kommen nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung auf einen Euro Städtebauförderungsmittel acht Euro aus anderen Geldquellen, die in die Sanierung einfließen. 
 
Förderprogramme der Städtebauförderung in Bayern 
 
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Mit diesen Programmen werden jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt
 
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
 
Mit dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm werden vor allem Gemeinden im ländlichen Raum bei der Aktivierung und Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Ein besonderer Förderschwerpunkt des Programms ist es, durch Innenentwicklung und Flächenrecycling Flächen zu schonen.
 
Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren
 
Zentrales Ziel des Programms „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. 
 
Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt
 
Das Ziel des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ist die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. 

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
 
Der Leitgedanke des Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen.
 
Unabhängig vom jeweiligen Programm war immer von entscheidender Bedeutung wie man an die Fördergelder kommt. Da habe ich mich unzählige Male mit den Verantwortlichen vor Ort, insbesondere den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern beraten und darüber nachgedacht wer mit wem reden kann, damit die jeweiligen Projekte gefördert werden. Vielfältige Kontakte haben wir dann genutzt, um einen gemeinsamen Beitrag dafür zu leisten, dass die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis nicht zu kurz gekommen sind. 
 
Unter anderem wurden über die Jahre folgende Projekte mit ansehnlichen Beträgen, teilweise über eine Million Euro, gefördert:
  • Burgau: Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt
  • Günzburg: Umnutzung und Sanierung der Jahnhalle zum Bürgerhaus mit Vereinsnutzung, Grunderwerb einer Fest- und Multifunktionsfläche zur Entwicklung des „Auweg-Areals“
  • Ichenhausen: Städtebauliche Sanierung der Altstadt, Neugestaltung der öffentlichen Freiflächen im ehemaligen „SKY-Areal“
  • Jettingen-Scheppach: Aufwertung des Umfelds um das Rathaus mit Erweiterungsbau, Sanierung des Scheppacher Ortskerns
  • Krumbach: Sanierung stadtbildprägender Einzelgebäude, Aufwertung innerstädtischer Freiflächen, Gestaltung des Umfeldes am Bürgerhaus an der Heinrich-von-Sinz-Straße
  • Leipheim: Sanierung der stadtbildprägenden Stadtmauer, Erstellung eines grünordnerischen Rahmenplans für den Friedhof
  • Thannhausen: Umgestaltung des zentralen Abschnitts der Christoph-von Schmid-Straße, städtebauliche Gestaltung der Bahnhofstraße
  • Ziemetshausen: Aufwertung des Umfelds um das historische Rathaus, Neugestaltung der Platzfläche an der Bürgermeister-Haide-Straße, Erneuerung des Zusamstegs

Dorferneuerung
 
Mit der Dorferneuerung werden Standortqualität und Lebensverhältnisse in den Gemeinden und Dörfern verbessert und ländliche Räume gestärkt. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt sowie die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert. Lebendige und funktional vielfältige Ortszentren werden erhalten bzw. wieder geschaffen, eine flächensparende Siedlungsentwicklung wird unterstützt. Dorferneuerungen können im umfassenden Ansatz eines Dorfes oder auch in mehreren Ortsteilen einer Gemeinde durchgeführt werden. Das in Krumbach befindliche Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ist zuständig für die Auswahl der Projekte und begleitet die vor Ort laufenden Maßnahmen mit großem Sachverstand und ebensolcher Erfahrung. Dieses Amt unterstützt derzeit mehr als 150 Projekte der Dorferneuerung, davon befinden sich fünf im Landkreis Günzburg.
 
Die Haushaltsmittel für die Dorferneuerung waren immer von lebhaften Debatten in der Fraktion und in den Ausschüssen begleitet. Ich gehörte stets zu den Fürsprechern für höhere Haushaltsansätze und freue mich bis zum heutigen Tage darüber, dass dies fast immer gelungen ist. Den Dörfern im Landkreis ist dies mehrfach zugutegekommen. 
 
Im Zeitraum von 1988 bis 2023 wurden im Landkreis Günzburg 23 Dorferneuerungen mit rund 8,9 Millionen Euro bezuschusst:
  • Anhofen: 125.000 Euro
  • Bernbach: 95.000 Euro
  • Breitenthal: 1.435.000 Euro
  • Burtenbach: 722.000 Euro
  • Deubach: 200.000 Euro
  • Kleinkötz: 109.000 Euro
  • Langenhaslach: 114.000 Euro
  • Limbach: 77.000 Euro
  • Mindelaltheim: 77.000 Euro
  • Mönstetten: 202.800 Euro
  • Münsterhausen: 844.000 Euro
  • Nattenhausen: 244.000 Euro
  • Neuburg a.d. Kammel: 119.100 Euro (zwei Maßnahmen)
  • Niederraunau: 689.800 Euro
  • Obergessertshausen: 142.000 Euro
  • Oberrohr: 117.400 Euro
  • Remshart: 383.500 Euro
  • Rieden a.d. Kötz: 541.600 Euro
  • Stoffenried: 776.800 Euro
  • Waldstetten: 561.800 Euro
  • Wettenhausen: 437.700 Euro
  • Wiesenbach: 870.500 Euro

Denkmalschutz - Bayerische Landesstiftung
 
Wer den Landkreis Günzburg kennt, der weiß um seine vielen historisch bedeutsamen Gebäude, die als Denkmäler von unschätzbarem Wert sind. Doch nicht nur der jeweilige ideelle Wert ist unschätzbar, oft sind es auch die Kosten für eine Sanierung oder Renovierung, die für die jeweiligen Eigentümer eine enorme finanzielle Herausforderung und Belastung darstellen. Als Politiker war es immer auch mein Anliegen, den Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Baudenkmäler organisatorisch und bei der Vermittlung möglicher finanzieller Zuschüsse durch Land und Bund zu helfen und realistische Möglichkeiten aufzuzeigen. Das war nicht immer einfach und bedurfte oft auch kreativer Lösungen, doch was dann aus den Denkmälern werden konnte hat gezeigt: Es war den Einsatz wert!
 
Die Bayerische Landesstiftung steht dabei im Mittelpunkt: Sie besteht seit 1972 und verfolgt als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Seit der Gründung der Stiftung wurden im kulturellen und sozialen Bereich für über 12.700 Projekte Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 694 Millionen Euro bewilligt. Dabei geht die Bandbreite der Förderung von wenigen Tausend Euro bis zu Maßnahmen, die mit mehreren Hunderttausend Euro oder in Ausnahmefällen auch mit einem Millionenbetrag gefördert werden.
 
Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt im kulturellen Bereich bei Baumaßnahmen zur Instandsetzung von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern in Bayern. Dazu gehören vor allem Kirchen, Klosteranlagen, Schlösser, Burgen, historische Rathäuser und ähnliche Baudenkmäler. Im sozialen Bereich werden bedeutende Bauprojekte vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe gefördert. 
 
Mit der Bewilligung der Zuschüsse durch die Bayerische Landesstiftung wurde ein bemerkenswerter Beitrag zum Erhalt der prägenden Baudenkmäler im Landkreis Günzburg geleistet.
 
Landkreis Günzburg
 
In der Zeit von 1980 bis 2023 wurden im Landkreis Günzburg 215 Maßnahmen mit rund 8,5 Millionen Euro gefördert. Es würde an dieser Stelle viel zu weit führen, um auf jede einzelne Maßnahme hinzuweisen – auch wenn jedes dieser Projekte es sicherlich verdient hätte. Die Sanierung der Frauenkirche in Günzburg ist ein herausragendes Beispiel, die mit dem außergewöhnlichen Betrag von 470.000 Euro gefördert wurde. Im Regelfall bewegt sich die Förderung zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Zum Beispiel wurde die Sanierung des Dachstuhls der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Thannhausen mit 18.400 Euro unterstützt.
 
Unter folgendem Link kann eine Übersicht aller Maßnahmen abgerufen werden:

Förderungen der Bayerischen Landesstiftung im Landkreis Günzburg von 1980 bis 2023